Verletzt der lautsprecherverstärkte Muezzinruf die negative Religionsfreiheit?

ARTIKEL Muslime haben im Rahmen der Religionsfreiheit zwar Anspruch auf eigene religiöse Gebäude, also auch Moscheen und Minarette, und dies selbst mit dem unverstärkt gesungenen Gebetsruf. Doch es müsse diskutiert werden, ob der lautsprecherverstärkte Gebetsruf vom Minarett nicht die Glaubensfreiheit von Nichtmuslimen verletze.