Mission ist unverzichtbares Menschenrecht
ARTIKEL Friedliche Missionstätigkeit ist als Menschenrecht doppelt verankert. Das Menschenrecht auf Mission ergibt sich zum einen aus dem Recht auf freie Meinungsäußerung, zum anderen aus dem Recht auf Religionsfreiheit.
Erzbischof Prof. Dr. mult. Thomas Paul Schirrmacher ist Präsident des Internationalen Rates der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Präsident des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit und Co-Präsident von Religions for Peace. 
