Diese Meldung stammt ursprünglich aus dem Jahr 2015 und ist bisher nicht in meinem Blog erschienen.
(Bonn, 13.06.2015) Der Religionswechsel ist zentraler Bestandteil des Menschenrechts auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte von 1948. Christine Schirrmacher, Professorin der Islamwissenschaft an den Universitäten Bonn und Leuven bei Brüssel, hat Schriften und Internetauftritte dreier global agierender und einflussreicher islamischer Theologen daraufhin untersucht, wie sie zu dem Recht stehen, den Islam zu verlassen und zu einer anderen Religion oder nichtreligiösen Weltanschauung zu wechseln.
Der vollständige Titel ihrer Habilitationsschrift lautet: „‚Es ist kein Zwang in der Religion‘ (Sure 2,256). Der Abfall vom Islam im Urteil zeitgenössischer islamischer Theologen: Diskurse zu Apostasie, Religionsfreiheit und Menschenrechten“. Das Buch erscheint in der renommierten Reihe „Kultur, Recht und Politik in muslimischen Gesellschaften“ des Ergon Verlages in Würzburg. Eine englische Ausgabe ist für 2015 in Vorbereitung.
Per Gesetz bekennen sich die meisten islamisch geprägten Länder ausdrücklich zur Religionsfreiheit – praktisch aber erleiden kritische Intellektuelle, progressive Koranwissenschaftler, Frauen- und Menschenrechtler, Konvertiten vom Islam sowie Angehörige nichtanerkannter Minderheiten vielerorts Diskriminierung, Ächtung, Bedrohung, Inhaftierung oder sogar den Tod. Während es einige Untersuchungen zur tatsächlichen Lage gibt, wo Menschen für den ‚Abfall‘ vom Islam bestraft werden, fehlte bisher eine Untersuchung der ideologischen Hintergründe.
Bei der Ursachenforschung für diese Diskrepanz werden die drei heute vertretenen Hauptpositionen islamischer Gelehrter zur Apostasie erläutert, die von deren global einflussreichsten Vertretern, Yusuf al-Qaradawi (geb. 1926), Abdullah Saeed (geb. 1960) und Abu l-A’la Maududi (1903-1979), verfochten werden. Die Studie beschäftigt sich anhand ihrer Veröffentlichungen zu Religionsfreiheit und Apostasie mit dem ideengeschichtlichen Transfer der „Saat ihrer Worte“ (Hrant Dink) in die Gesellschaft sowie mit ihrem weltweit immensen Einfluss auf Theologie, Recht und Politik. Am Ende steht die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit Verfechter unbeschränkter Religionsfreiheit und Menschenrechte in diesem Teil der Welt vermehrt Gehör finden.
Zum Inhalt des Buches
In der Habilitationsschrift von Christine Schirrmacher „‚Es ist kein Zwang in der Religion‘ (Sure 2,256): Der Abfall vom Islam im Urteil zeitgenössischer islamischer Theologen“, die vor wenigen Wochen im Ergon-Verlag Würzburg erschien, wurden erstmals Originalstimmen aus der islamischen Theologie zur Beurteilung der Apostasie aufgearbeitet. Es wurden dafür Texte aus dem Arabischen, Englischen, Französischen und Urdu übersetzt und zugänglich gemacht.
Heute werden von islamischen Theologen im Wesentlichen drei Positionen zum Glaubensabfall vertreten: Die volle Befürwortung von Religionsfreiheit, die völlige Negierung von Religionsfreiheit mit Forderung der sofortigen Todesstrafe für Apostaten sowie eine Mittelposition, die innere Gedankenfreiheit gestattet und vor zu früher Verfolgung warnt, bei offener Apostasie (z. B. bei Übertritt zu einem anderen Glauben) jedoch ebenfalls die Todesstrafe einfordert – innerhalb der etablierten islamischen Theologie ist letztere die heute häufigste Auffassung.
Diese drei Hauptpositionen zur Apostasie stellt die Habilitationsschrift anhand der Veröffentlichungen dreier weltweit einflussreicher Theologen des 20. Jahrhunderts vor: Yusuf al-Qaradawi (geb. 1926), Abdullah Saeed (geb. 1960) und Abu l-A’la Maududi (1903-1979) verfügen über eine weltweit viele Millionen Menschen umfassende Anhängerschaft sowie politischen Einfluss, haben sich in ihren Veröffentlichungen intensiv mit der Thematik der Apostasie befasst und mindestens ein selbständiges Werk dazu publiziert. Diese „global players“ auf der öffentlichen Bühne von Theologie, Politik und Gesellschaft genossen eine traditionell-islamische Ausbildung und folgen keinem grundsätzlich koran- oder islamkritischen Diskurs. Durch ihre Herkunft und weitgespannten Tätigkeiten in Ägypten/Qatar, Malediven/Australien und Indien/Pakistan erlauben sie einen länderübergreifenden Blick auf die heutigen Beurteilung der Apostasie innerhalb der islamischen Theologie.
Die Studie erläutert, warum es in vielen islamisch geprägten Ländern auch heute für Konvertiten, kritische Intellektuelle, Künstler und progressive Koranwissenschaftler, Journalisten und Säkularisten, Agnostiker oder bekennende Atheisten, Aufklärer, Frauen- und Menschenrechtler sowie Angehörige nicht-anerkannter Minderheiten keine Religionsfreiheit im Sinne der UN-Menschenrechtscharta von 1948 gibt. Konvertiten und Andersdenkende sehen sich – von Land zu Land in unterschiedlichem Maß – zumindest Diskriminierungen ausgesetzt, häufig jedoch ebenfalls rechtlichen Benachteiligungen, gesellschaftlicher Ausgrenzung bis hin zu öffentlicher Ächtung, willkürlicher Inhaftierung bis zu Bedrohung und sogar Mord. Grund dafür ist nicht vor allem die Gesetzgebung vor Ort, da nur in wenigen islamisch geprägten Staaten ein in der Verfassung oder Gesetzgebung verankertes Verbot der Apostasie existiert. Schariarecht gilt in den meisten arabischen Staaten ausschließlich im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht. Meist erfahren Konvertiten den größten Druck seitens der Familie und Gesellschaft, nur in wenigen Staaten kommt es zu offiziellen gerichtlichen Anklagen wegen Glaubensabfall.
Öffentliche Meinungsführer aber, insbesondere einflussreiche Vertreter der islamischen Theologie, besitzen über vielerlei Kanäle große gesellschaftliche Prägekraft. Der Transfer ihrer Auffassungen in Theologie und Recht, aber vor allem in die Mitte der Gesellschaft, steht im Mittelpunkt dieser Untersuchung. Nach einem Überblick über die Beurteilung der Apostasie und den Umgang mit Apostaten in der Geschichte von der Frühzeit des Islam bis zur Moderne werden die wichtigsten Veröffentlichungen von Abdullah Saeed, Abu l-A’la Maududi und Yusuf al-Qaradawi erläutert und ausgewertet. Die abschließend gestellte Frage lautet, ob und unter welchen Bedingungen die Befürworter voller Religionsfreiheit in Zukunft ein größeres Forum zur Verbreitung ihrer Auffassungen haben könnten.
Bibliografische Angaben:
- Christine Schirrmacher. „Es ist kein Zwang in der Religion“ (Sure 2,256). Der Abfall vom Islam im Urteil zeitgenössischer islamischer Theologen. Diskurse zu Apostasie, Religionsfreiheit und Menschenrechten (Kultur, Recht und Politik in muslimischen Gesellschaften 32), Ergon: Würzburg, 555 S. 78.-€
- Lieferbar über den örtlichen Bundhandel oder direkt beim Verlag www.ergon-verlag.de.
Downloads und Links:
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- Inhaltsverzeichnis (PDF)
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