Die Weltweite Evangelische Allianz (WEA) begrüßt die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Malaysia, der eine Regierungsverordnung aus dem Jahr 1986, die Nicht-Muslimen den Gebrauch des Wortes „Allah“ verbietet, für verfassungswidrig und ungültig erklärt hat. WEA-Generalsekretär Bischof Dr. Thomas Schirrmacher bezeichnete dies als „einen Schritt in die richtige Richtung, der die Religionsfreiheit für alle Malaysier bestätigt und beweist, dass das verfassungsmäßige System der Gewaltenteilung gut funktioniert“.

Die Entscheidung vom 10. März geht auf einen Fall aus dem Jahr 2008 zurück, in dem die Regierung CDs von Jill Irland nach ihrer Rückkehr aus Indonesien beschlagnahmt hatte, weil sie christliches Material enthielten und mit dem Wort „Allah“ beschriftet waren. Etwa dreizehn Jahre nach dem Vorfall und nach einem langwierigen Gerichtsverfahren kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass das Vorgehen der Regierung Irlands verfassungsmäßige Rechte verletzte, den christlichen Gott als „Allah“ bezeichnen zu dürfen, was in der malaiischen Sprache, die von Menschen verschiedener Glaubensrichtungen verwendet wird, das allgemeine Wort für „Gott“ ist.

Die jüngste Entscheidung des Gerichts könnte auch Auswirkungen auf einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 2007 haben, in dem die Regierung der Wochenzeitung Herald Malaysia, einer römisch-katholischen Zeitung, die Verwendung des Wortes „Allah“ in ihren malaiischsprachigen Ausgaben mit der Begründung untersagte, die Verwendung des arabischen Wortes könne die ortsansässigen Muslime beleidigen. Im Jahr 2015 wies das Oberste Gericht die Klage der katholischen Kirche, die ein Verbot der Verwendung des Wortes „Allah“ für Nicht-Muslime in Bezug auf Gott aufheben wollte, ab. Dieses Urteil hat dazu geführt, dass die einheimischen Christen, die 9 % der Bevölkerung Malaysias ausmachen, das Wort „Allah“ nicht mehr verwenden durften.

Schirrmacher begrüßte die Entscheidung des malaysischen Obersten Gerichtshofs vom März 2021:

„Der Oberste Gerichtshof hat einen fairen und unabhängigen Ansatz gezeigt, und wir hoffen, dass diese Entscheidung von der malaysischen Regierung bekräftigt und effektiv umgesetzt wird.“

Die WEA hat das Thema bereits bei den Vereinten Nationen im Rahmen des „Universellen Regelmäßigen Überprüfungsverfahrens“ (Universal Periodic Review, UPR) des Menschenrechtsrats im Jahr 2018 angesprochen und die malaysische Regierung aufgefordert,

„das Verbot der Verwendung des Wortes ‚Allah‘ durch malaysische Christen, in Anbetracht ihrer langjährigen Verwendung dieses Namens für Gott, aufzuheben“.

Kein anderes Land mit muslimischer Mehrheit verbietet religiösen Minderheiten die Verwendung des Wortes „Allah“, das denselben sprachlichen Ursprung hat wie die hebräischen Wörter für Gott „El“ und „Elohim“. Es gibt auch eindeutige Beweise dafür, dass das Wort „Allah“ bereits Jahrhunderte vor der Entstehung des Islam von Christen, Juden und heidnischen Gläubigen in Arabien verwendet wurde. In Malaysia selbst wird das Wort seit mehr als vierhundert Jahren von Nicht-Muslimen verwendet und war für Muslime nie eine Quelle der Verwechslung oder des Anstoßes.

PDF-Download
 

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert