Dank an die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland für die Fachtagung „Konversion zum Christentum im Kontext des Asylverfahrens“

Thomas Schirrmacher im Gespräch über Konversion und Asylverfahren mit Christoph Kardinal Schönborn am 29.5.2018 im Nationalrat in Wien © BQ/Warnecke

Thomas Schirrmacher im Gespräch über Konversion und Asylverfahren mit Christoph Kardinal Schönborn am 29.5.2018 im Nationalrat in Wien © BQ/Warnecke

Es ist sehr erfreulich, dass die großen Kirchen Deutschlands das Thema Konversion von Muslimen zum Christentum aus dem Schatten oft emotionaler Diskussionen holen und von Experten verschiedener Fachrichtungen von allen Seiten gründlich beleuchten lassen – theologisch wie soziologisch und juristisch. Und es ist erfreulich, dass sich die Kirchen grundsätzlich auch mit eingeladenen Referenten kleiner Kirchen einig sind, einerseits die Konversion und Taufe vor Mitläufern und Ausnutzern zu schützen, indem den Taufbewerbern eine gründliche Gewissensprüfung und Information ermöglicht wird, als auch andererseits die Konversionswilligen offenherzig zu empfangen und ihren Wunsch nicht grundsätzlich mit negativen Assoziationen zu verbinden.

Allerdings habe ich gerade die Akte eines Falles gelesen, in dem einem Konvertiten der Asylstatus verweigert wurde, da er noch nicht getauft sei. Die Taufe steht erst in einigen Wochen am Ende des langen Taufbewerberkurses an, wie der anwesende Pfarrer bestätigte. Das zeigt, dass es immer noch eine große Herausforderung ist, das kirchliche Vorgehen den Entscheidern des BAMF zugänglich und verständlich zu machen und dass immer noch neu eingesetzte Entscheider von den Erfahrungswerten der letzten zwei Jahre irgendwie abgeschnitten sind.

Aus dieser Stellungnahme wurde bereist zitiert in: https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/gesellschaft/2018/06/13/kirchen-diskutieren-ueber-taufen-von-fluechtlingen/

 

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