Eine „Beobachtungsstelle für FoRB in der CPLP“, die Beobachtungsstelle für Religions- und Glaubensfreiheit in der ‚Comunitade dos Paises de Lingua Portuguesa‘ (Gemeinschaft Portugiesisch sprechender Länder) wird gegenwärtig durch das Internationale Institut für Religionsfreiheit (IIRF) aufgebaut. Sie steht unter der Leitung von Dr. Fernando de Silva, einem Portugiesen, der mit Universitäten in Mosambik, Angola, Südafrika und Portugal zusammenarbeitet.

Thomas Schirrmacher während seiner Plenarversammlung in Rabat – hinter ihm das Foto des marokkanischen Königs © BQ/Warnecke

Thomas Schirrmacher während seiner Plenarversammlung in Rabat – hinter ihm das Foto des marokkanischen Königs © BQ/Warnecke

Das IIRF stellte das Projekt jetzt auch der Öffentlichkeit vor – es steht den Medien nun als Download zur Verfügung. Der stellvertretende Generalsekretär der Weltweiten Evangelischen Allianz, der in diesem Netzwerk von 600 Millionen Protestanten unter anderem für den interreligiösen Dialog und das Eintreten für Religionsfreiheit verantwortlich ist, stellte diesen Plan erstmals im Dezember 2017 in Rabat (Marokko) in einer großen UN Versammlung vor. Während seines Aufenthalts in Rabat traf sich Schirrmacher mit drei Ministern der Königlichen Regierung von Marokko, dem Minister für Justiz und Menschenrechte, Mustafa Al-Ramid, dem Minister für Stiftungen und Islamische Angelegenheiten, Ahmed Taoufiq, und dem Minister für Außenpolitik und Internationale Zusammenarbeit, Nasser Bourita.

Auf der Webseite des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) wird die Veranstaltung beschrieben:

„Der Aktionsplan der Konferenz von Rabat zum Verbot der Förderung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, der zu Diskriminierung, Feindschaft oder Gewalt führt. Der Aktionsplan von Rabat vereinigt die Beschlüsse und Empfehlungen aus mehreren OHCHR Experten-Workshops zum Verbot der Anstiftung zum Hass (durchgeführt in Genf, Wien, Nairobi, Bangkok und Santiago de Chile).

Der Aktionsplan von Rabat, der auf dem Nachbereitungstreffen in Rabat am 4.–5. Oktober von Experten verabschiedet wurde, steht auf Englisch, Französisch, Arabisch und Bengalisch (als PDF) zur Verfügung. Er propagiert einen hohen Schwellenwert für Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des Verbots von Anstiftung zum Hass sowie für die Anwendung von Artikel 20 des ICCPR, indem er einen sechsteiligen Schwellenwerttest skizziert, der Kontext, Sprecher, Absicht, Inhalt, Reichweite und Wahrscheinlichkeit berücksichtigt.

Anlässlich des fünften Jahrestages des Aktionsplans von Rabat nahmen mehr als 100 Staaten, nationale Menschenrechtsinstitutionen, regionale Organisationen, religiöse Amtsträger und kirchliche zivilgesellschaftliche Akteure an dem Rabat+5 Symposium teil (6.–7. Dezember 2017). In seiner Eröffnungsrede mahnte der Hochkommissar die verschiedenen Interessenvertreter, konkrete ‚Faith for Rights‘-Projekte, insbesondere an der Basis, durchzuführen und zu unterstützen. Im Laufe des Rabat+5 Symposiums präsentierten sechzehn zivilgesellschaftliche Organisationen und das Regionalbüro des OHCHR für den Mittleren Osten und Nordafrika ihre Projekte und Felder zukünftiger Zusammenarbeit im Kampf gegen Diskriminierung aus religiösen Gründen und in der Stärkung der Rolle kirchlicher Akteure bei der Verteidigung der Menschenwürde:

  • Mr. Melhem Khalaf, Libanon
  • Ms. Katherine Cash, Schweden
  • Mr. Masimba Kuchera, Zimbabwe
  • Ms. Elizabeth O’Casey, Belgien
  • Ms. Ani Zonneveld, Vereinigte Staaten von Amerika
  • Mr. Andrew Smith, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
  • Ms. Tahmina Rahman, Bangladesh
  • Ms. Salpy Eskidjian, Zypern
  • Mr. Yehuda Stolov, Israel
  • Mr. Thomas Schirrmacher, Deutschland
  • Ms. Zainah Anwar, Malaysia
  • Ms. Diane Alai, Schweiz
  • Mr. Abdelwahab Hani, Tunesien
  • Mr. John Graz, Frankreich
  • Mr. W. Cole Durham Jr., Vereinigte Staaten von Amerika
  • Mr. Said Hammamoun, Kanada
  • Mr. Ismail Zien, OHCHR Regionalbüro für den Mittleren Osten und Nordafrika
  • Ms. Gaby Herbstein, Argentinien

Das Rabat+5 Symposium bot den verschiedenen Interessenvertretern Gelegenheit, sich mit mehreren Fachleuten in Verbindung zu setzen, die bei der Ausarbeitung des Aktionsplans von Rabat und der 18 verbindlichen Festlegungen zu ‚Faith for Rights‘ mitgewirkt hatten, und Erfahrungsberichte auf dem Gebiet des Kampfes gegen Gewalt im Namen der Religion, sowohl von staatlichen Vertretern als auch von nationalen Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, anzuhören. Die Teilnahme etlicher Mandatsträger internationaler Menschenrechtsmechanismen bereicherte zudem die Diskussionen auf dem Rabat+5 Symposium aus der Menschenrechtsperspektive.“


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