Die Großen läßt man laufen
Das Filmfestival Zürich, die Berlinale und viele Medien protestieren gegen die Verhaftung von Roman Polanski. Merkwürdiger haben sie alle Mitleid mit dem Täter. Davon, dass der sexuelle Missbrauch eines absichtlich unter Drogen gesetzten 13jährigen Mädchens verabscheuenswert ist, liest man in keiner der Presseerklärungen und Statements.
Hier die Vorgeschichte: 1. Roman Polanski war 1977 geständig, eine 13jährige zum Zweck des sexuellen Mibrauchs auf einer Party in der Villa Jack Nicholsons unter Drogen gesetzt zu haben. 2. Polanski wurde 1977 rechtskräftig verurteilt. 3. Polanski floh 1978 aus der Haft. 4. Da er neben der amerikanischen auch die französische Staatsbürgerschaft hat und Frankreich nicht an die USA ausliefert, konnte er sich drei Jahrzehnte in Frankreich der Haftstrafe entziehen. 5. Ein von seinen Anwälten angestrebtes und zugelassenes Wiederaufnahmeverfahren in den USA lehnte Polanski ab, da er dazu amerikanischen Boden hätte betreten müssen. 6. Zugegeben, das Opfer hat Polanski medienwirksam verziehen und würde das Verfahren gerne einstellen. Doch seit wann entscheidet in unseren Rechtsstaaten das Opfer, nicht das Gericht, über so etwas?
Was lernen wir daraus: 1. Wer berühmt und reich ist, kann davon ausgehen, dass seine Freunde ihn raushauen, auch wenn es sich um Vergewaltigung einer Minderjährigen und um Flucht aus dem Gefängnis handelt. Die Medien lassen die Grossen laufen – zum Glück nicht immer Polizei und Gerichtsbarkeit. 2. Die Medien versuchen immer häufiger die Gerichte zu ersetzen oder zu beeinflussen. Pech hat, wer für ein Medienspektakel nicht in Frage kommt. 3. Unsere Gesellschaft hat sich so an sexuelle Exzesse aller Art gewöhnt, dass Vergewaltigung einer Minderjährigen als Kavaliersdelikt behandelt wird, zumindest bei den Großen. 4. Und wieder einmal gilt das Mitleid dem Täter, nicht dem Opfer.
Die jüdisch-christliche Botschaft für einen gerechte Gerichtsbarkeit: „Gott kennt kein Ansehen der Person“ hat es heute schwerer denn je.
Ein Kommentar
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