Die Zehn Gebote sind längst out, eine moralische Selbstverständlichkeit nach der anderen geht unter. Doch: Wer Moral abschafft, bei uns vor allem die althergebrachte christliche, macht nie Platz für die Leere, sondern für eine neue Moral, die oft viel unsinniger und meist viel selbstgerechter ist. Die letzten Jahre hörte man viel häufiger vom Papst, dass er Fehler mache, als von Medien und Politikern, die selbstgerecht immer nur auf andere zeigen. Es gibt eben keine Welt ohne Ethik, es ist nur die Frage, welche Ethik man wählt, und sei es eben eine stündlich wechselnde und nie vorhersehbare.

Der Entkriminalisierung zahlreicher Sachverhalte steht eine Rückkehr einer ruf- und karrierezerstörenden Moral in den Medien und den sozialen Medien gegenüber, wo es keine Richter und Geschworenen gibt, sondern die Medien allmächtige Ankläger, Richter und Berichterstatter in einem sind – Berufung ausgeschlossen. Beides ist gleichermaßen Ausdruck davon, dass unsere Gesellschaft den moralischen Kompass verloren hat und Moral ist, was am lautesten und medienwirksamsten vermarktet wird.

Der moralische Zeigefinger ist länger denn je, und das bei manchen Dingen, die noch nie strafbar waren und ein Jahr später niemand mehr versteht. Keiner kann sich sicher sein, ob nicht etwas, was er früher gesagt und getan hat, ohne zu ahnen, dass es nicht nur dumm, sondern grundböse war, heute über ihn hereinbricht. Selbsternannte Sittenwächter erfinden moralische Spielregeln, vor allem um die Auflage und Werbeeinnahmen zu steigern und/oder Führungsgestalten aller Bereiche der Gesellschaft zu demontieren. Merkwürdigerweise werden dabei fast nie Journalisten demontiert.

Nun aber aus aktuellem Anlass – der Fall Annette Schavan – ein paar sachliche, fachliche und moralische Spielregeln, wie man Dissertation aus früheren Zeiten beurteilen sollte. Damit will ich ausdrücklich nicht die Dissertation von Frau Schavan bewerten, sondern nur zur allgemeinen Diskussion beitragen.

1. Dissertationen sollten nach damaligen Standards beurteilt werden. Diese Standards zu erheben, sollte zu einem Gutachten Jahrzehnte später dazu gehören.

Unser Rechtssystem untersagt, aufgrund von Gesetzen und Rechtsstandards verurteilt zu werden, die erst nach der Tat in Kraft getreten sind. Gilt dies nicht auch für eine Dissertation? Und ebenso für das, was man als Jugendlicher auf dem Schulhof gesagt hat oder was auch immer an Dreck aus der Vergangenheit aufgewühlt wird?

Jacques Schuster schreibt in seinem ausgezeichneten Kommentar „Annette Schavan und die eilige Inquisition“. Die Welt vom 22.10.2012:

„Darf man Examensarbeiten, die vor 30, 40 Jahren verfasst wurden, nach den heutigen Maßstäben bewerten? Müssen die Doctores, die 1970, 1980 und 1990 promovierten, nicht nach den damals herrschenden Regeln bewertet werden?“

2. Dissertationen sollten nach damaligen Standards der jeweiligen Universität bzw. des entsprechenden Fachbereiches beurteilt werden.

Es wird oft so getan, als seien Zitierstandards oder das Referieren der Sicht anderer Autoren eine Art heiliges Naturrecht. Tatsächlich aber variieren sie von Universität zu Universität, von Professor zu Professor, von Kultur zu Kultur, von Land zu Land, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt.

3. Dissertationen sollten nach dem beurteilt werden, was der Doktorvater vorgegeben hat. Ein Doktorand kann an den Vorgaben seines Doktorvaters kaum vorbei, zumindest in Deutschland. (In vielen anderen Ländern wird die Dissertation nicht vom Betreuer bewertet, sondern von zwei externen Kollegen/-innen, die den Kandidaten nicht kennen. Ich habe selbst viele solcher Gutachten verfasst, da ist manches Gemauschel wie in Deutschland gar nicht erst möglich.)

Fragt man etwa, ob Zitate in der Originalsprache und/oder Originalschrift zitiert werden müssen (also etwa auch in Urdu), oder in Umschrift oder in Übersetzung, erhält man je nach Professor/-in sehr unterschiedliche Antworten. Ich könnte bei meinen mehreren Dissertationen für solche Unterschiede viele Beispiele nennen.

Im Falle Schavan wurde der Doktorvater bisher noch nicht einmal kontaktiert. „Die Universität hat bisher nicht mit mir gesprochen.” (Bild). Und das, obwohl er der Presse sagte: „Die Arbeit entsprach absolut dem wissenschaftlichen Standard.“ Das muss nicht stimmen. Aber gefragt und gehört werden müsste er doch wohl, oder?

Jacques Schuster schreibt:

„Promovierte Akademiker dieser Zeit vor allem aus den Geistes- und Sozialwissenschaften berichten, dass sie angehalten wurden, den Anmerkungsapparat gering zu halten. Manche von ihnen mussten auf Geheiß ihrer Professoren sogar den Anmerkungsapparat verkleinern, was der Lesbarkeit ihrer Arbeiten sicher gut getan hat. In Schavans Fall herrschten offenbar ähnliche Verhältnisse. Ihre Arbeit entspreche den pädagogischen Dissertationen dieser Zeit genauso wie den damals herrschenden ‚fachspezifischen Besonderheiten‘, zitiert die ‚FAZ‘ zwei Berliner Erziehungswissenschaftler, die es wissen müssen.“

4. In den Gutachten zu einer Dissertation werden oft Fehler, Ungenauigkeiten usw. genannt und Änderungswünsche aufgeführt. Dennoch wird ihre Nachbesserung meist nur für die Druckausgabe erwünscht, ansonsten gehen sie in die Benotung ein. Es muss also immer erst einmal geprüft werden, ob diese Fehler nicht bereits genannt und bei der Benotung berücksichtigt wurden. Zumindest sollte neben einer Aberkennung in leichten Fällen auch immer die Herabsetzung der Benotung in Frage kommen.

5. Waren die Probleme seinerzeit schon leicht erkennbar und die Gutachter ließen sie durchgehen? Dann sollte auch heute nichts passieren. Nur wenn es sich nachgewiesenermaßen um echten Betrug handelte, den die Gutachter damals nicht erkennen konnten, besteht überhaupt Anlass zum Überprüfen – außer Gutachter und Promovend haben gemeinsame Sache gemacht und die Gutachter werden daraufhin ebenfalls belangt.

Im Falle Schavan muss man sagen, dass die vermeintlichen Plagiate den schwerwiegenden Vorwürfen nicht standhalten. Es geht um Verwechslung von Vornamen, Zitieren aus zweiter Hand, Angabe der Quelle, aber Fehlen des Hinweises, wie weit der Betreffende dargestellt wird. Laut Süddeutsche Zeitung bzw. Spiegel sagt der hauptsächlich Betroffene, der Schweizer Erziehungswissenschaftler Fritz Oser, „Ich fühle mich nicht plagiiert – und nicht beschädigt.“

Noch einmal Jacques Schuster:

„Stimmen die Nachrichten, die aus dem Gutachten des Düsseldorfer Judaisten Stefan Rohrbacher gesetzeswidrig und höchst fragwürdig an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat sich die 25-jährige Studentin Annette Schavan 1980 unter anderem auf die Aussagen des Philosophen Josef Speck bezogen, diese Quelle gewissenhaft in den Fußnoten vermerkt, die Verweise aber nicht fortlaufend wiederholt, obgleich sie einen Teil seiner Gedanken weiter paraphrasierte. Darüber hinaus habe Schavan Zitate von Alfred Adler verwendet, die sie nicht aus dem Werk des Individualpsychologen, sondern aus anderen Bücher der Sekundärliteratur entnommen hat. Hätte sie eigenständig nach dem Satz Adlers gefahndet, wäre ihr aufgefallen, dass nicht der Psychotherapeut, sondern Gerhard Adler gemeint gewesen sei. So weit, so schlecht. Rechtfertigen derartige Schludrigkeiten an 60 Textstellen von 351 Seiten es, Annette Schavan nicht nur den Doktortitel, sondern gleich das Universitätsstudium abzuerkennen?“

6. Es sollte eine Verjährungsfrist geben, wie es sie für viel schwerwiegendere Taten gibt. Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der 33 Jahre her ist!

„Gewöhnlich sehen deutsche Prüfungsordnungen Verjährungsfristen von zehn Jahren vor; bei juristischen Examina sind es in der Regel sogar nur fünf. Nur bei Promotionen wird dieser Grundsatz nicht angewandt. Er sollte so bald wie möglich in die Prüfungsordnungen aufgenommen werden, damit Schluss ist mit der Hexenjagd.“ (Jacques Schuster)

Politiker sind übrigens selbst mit schuld, dass die moralischen Hexenjagden gegen sie in Medien, sozialen Medien und am Stammtisch immer heftiger werden, vor allem weil politische Gegner fast immer dem Grundsatz huldigen, dass ein Verdacht den Rücktritt nahelege.

So sagte Claudia Roth zu Schavan schon sehr früh: „Angesichts ihrer Vorbildfunktion wiege allein der Verdacht einer wissentlichen Täuschung sehr schwer.“ (siehe z. B. hier). Ich behaupte also mal schnell, Claudia Roth habe eine Bank überfallen und dann tritt sie vorsorglich als gutes Vorbild zurück? Denn in Zeiten der sozialen Netzwerke sind Gerüchte so schnell gestrickt und weltweit verbreitet, wie nie zuvor. Nein, vielmehr wird Claudia Roth, sollte sie selbst einmal betroffen sein, den Grundsatz in Anspruch nehmen „Im Zweifel für den Angeklagten.“

Und selbst innerparteilich wogt oft der Kampf in den Medien. Frau Schavan urteilte ja auch sehr schnell sehr heftig öffentlich über zu Guttenberg, bevor die Details bekannt wurden. „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“, sollten alle an Stuhlbeinen anderer sägenden Politiker beherzigen.

Kurzum:

„Nie geht es um politische Fehltritte, vertuschte Straftaten oder verdrängten Drogenkonsum. Immer geht es ausschließlich um die Arbeit, die ein Student oder eine Studentin vor Jahrzehnten geleistet oder eben nicht geleistet hat. Widerlich ist die Schnüffelei, abstoßend das Denunziantentum, ekelhaft dieses An-den-Pranger-Stellen – unabhängig davon, ob jemand sich als Plagiator betätigt hat oder nicht.“ (Jacques Schuster)

 

4 Kommentare

  1. Ich gebe Ihnen prinzipiell recht und teile die dargelegten Grundsätze. Allerdings bitte ich zu bedenken, dass Frau Schavan sich selbst als Anklägerin und Richterin in dieser Frage betätigt hat. Die Kugel in einer hässlichen Jagd trifft also jetzt plötzlich die Jägerin… Si tacuisses, philosophus mansisses.

    • thomas sagt:

      Genau das meinte ich mit meinem Schlusssatz: „Frau Schavan urteilte ja auch sehr schnell sehr heftig öffentlich über zu Guttenberg, bevor die Details bekannt wurden. „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“, sollten alle an Stuhlbeinen anderer sägenden Politiker beherzigen.“

  2. Chrischna sagt:

    Dieser Beitrag verwundert, ja, verärgert mich sehr. Zum einen ist der Text in sich selbst nicht kohärent:
    „Damit will ich ausdrücklich nicht die Dissertation von Frau Schavan bewerten…“ und dann:
    „Im Falle Schavan muss man sagen, dass die vermeintlichen Plagiate den schwerwiegenden Vorwürfen nicht standhalten.“
    Zum anderen lassen sich im Netz sehr gut die zahlreichen unvollständig gekennzeichneten, verschleierten oder plump abgekupferten Übernahmen von Frau Schavan nachlesen. Das ist beschämend – mal wieder für eine sich „christlich“ etikettierende Partei und – wie die Vorredner sagten – für eine andere richtende Person. Heute nun hat sie Klage eingereicht. Aus meiner Sicht ist es sehr wahrscheinlich, dass sie damit nicht durchkommt.
    Ich habe meine wissenschaftlichen Arbeiten mit einer anderen Einstellung geschrieben und würde im Boden versinken, wenn mir eines jener „gewissen“ schavanschen Kapitel vorgehalten werden könnte.

    • thomas sagt:

      Ja, sie haben recht, den einen Satz hätte ich konsequenterweise weglassen sollen. Obwohl ich da ja auch nur den Unterschied zwischen den Vorwürfen und den tatsächlichen Beispielen anspreche. Was das Ganze mit dem „C“ in der CDU zu tun hat, ist mir allerdings schleierhaft. Hat jemand gesagt, dass in der CDU potentiell alle Übel dieser Welt seltener vorkommen? Ja, Frau Schavan dürfte vor Gericht nicht durch kommen, da es ja nur um einen Verwaltungsakt geht und das Gericht sicher kein Gutachten zur Arbeit in Auftrag geben wird. Trotzdem kann ich nicht nach vollziehen, dass Politiker, die früher Steine geworfen haben oder Unmögliches zu Sex mit Kindern geschrieben haben, keine Probleme bekommen, weil es Jahrzehnte her ist, außerdem sexueller Mißbrauch von Kindern verjährt (obwohl die Folgen nie verjähren), so etwas aber nicht.
      Aber ich bitte sie eines zur Kenntnis zu nehmen: Ich habe nirgends gesagt, Frau Schavan hätte ihren Titel nicht verlieren sollen, sondern, dass es sich dabei um ein so schwerwiegende Entscheidung handelt, dass gewisse Spielregeln eingehalten werden sollten. ich weiß ja nicht, was ihre Gutachter sagen würden – vielleicht ja viel Schlimmeres! – aber sie gar nicht anzufragen finde ich mehr als merkwürdig.

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