Direktor des IIRF hält Gastvorlesung in Nepal

(Bonner Querschnitte 173, Bonn, 04.07.2011) In einer Gastvorlesung an der größten Universität in Nepal vertrat der Religionssoziologe und Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit, Thomas Schirrmacher, unter dem Beifall Hunderter, überwiegend hinduistischer Studenten, dass der Begriff Fundamentalismus oft im Westen eingesetzt werde, um Menschen aller Religionen im Globalen Süden pauschal zu verunglimpfen.

Während der Vorlesung

Während der Vorlesung

Schirrmacher war vom Leiter des ‚Department of Conflict, Peace and Development Studies‘ der ‚Faculty of Humanities and Social Sciences‘ der ‚Tribhuvan University‘, Prof. Dr. Hem Raj Subedee, zum Thema „Fundamentalismus als militanter Wahrheitsanspruch: Wie Religionsfreiheit Fundamentalismus auf dem Weg in eine friedliche Gesellschaft überwindet“ eingeladen worden. Die 1959 gegründete staatliche Universität in einem Vorort der Hauptstadt Kathmandu ist die größte des Landes. Der Premierminister von Nepal ist Kanzler der Universität, der Kultusminister Prokanzler.

Hintergrund der Einladung ist, dass die Verfassung von Nepal erst seit 2007 Religionsfreiheit garantiert – lediglich Proselytismus bleibt verboten –, aber die vorläufige Fassung bis Mitte des Jahres 2011 durch eine endgültige Verfassung ersetzt werden muss.

Zwar sei es richtig, so Schirrmacher, dass religiöser Fundamentalismus eine echte Bedrohung auch im Globalen Süden darstelle, so etwa der hinduistische Fundamentalismus in Nepal, der für die Serie von blutigen Bombenanschlägen auf die erst 1995 erbaute katholische Kathedrale verantwortlich sei, aber man dürfe nicht einfach Fundamentalismus mit jedem Wahrheitsanspruch gleichsetzen, sonst gäbe es auf der Welt mehr Fundamentalisten als Andere. „Ich vertrete“, so Schirrmacher wörtlich, „dass eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft, die die Religionsfreiheit vertritt, propagiert und in der Praxis respektiert, nicht fundamentalistisch sein kann und nicht so genannt werden sollte!“ Umgekehrt, so Schirrmacher, sollte die Ablehnung der Religionsfreiheit ein klarer Indikator Richtung Fundamentalismus sein, wenn auch nicht der einzige.

Was kann man von einer Religionsgemeinschaft mehr verlangen, als dass sie sich im ‚modernen‘, demokratischen Staat für Religionsfreiheit, damit für die Religionsneutralität des Staates und für die Trennung von Staat und Kirche bzw. religiöser Struktur einsetzt und andere Religionen und Weltanschauungen im politischen Umfeld respektiert?

Mit Erzbischof Sharma in der Kathedrale Kathmandu

Mit Erzbischof Sharma in der Kathedrale Kathmandu

Zuvor hatte Schirrmacher Erzbischof Anthony Francis Sharma, S.J., Vicar Apostolic, einen Besuch abgestattet. Sharma ist seit 1984 der höchste katholische Würdenträger der römisch-katholischen Kirche in Nepal, seit 2007 im Rang eines Apostolischen Vikars. Viele Jahre feierte Sharma an wechselnden Orten eine verbotene Ostermesse und wurde jedes Mal erst nach Ende des Gottesdienstes verhaftet. Seine Auferstehungs-Kathedrale wurde 1995 als erstes katholisches Gotteshaus im Land gebaut, zuvor gab es seit 1952 nur vereinzelte evangelische Kirchen. Auf die Kirche wurden mehrfach Bombenanschläge verübt. Zuletzt explodierte am 23. Mai 2009 eine selbstgebastelte, mit scharfen Nägel gefüllte Bombe inmitten von 500 Besuchern der Sonntagsmesse, die drei Teilnehmer tötete und 14 schwer verletzte. Eine kleine Organisation aus dem Umfeld des hinduistischen Fundamentalismus, die ‚National Defence Army‘, bekannte sich durch ein liegen gelassenes Pamphlet vor Ort zu dem Anschlag. Der Attentäter und sein Auftraggeber wurden wenige Wochen später verhaftet, aber bisher nicht in dieser Sache angeklagt, wohl weil sie wegen anderer Verbrechen eine Gefängnisstrafe verbüßen.

Außerdem traf sich Schirrmacher mit dem Leiter der internationalen Menschenrechtsorganisation Human Rights Without Frontiers in Nepal, Raju Thapa, der ihn in die aktuelle Lage der Menschenrechte in Nepal und seiner kleinen Nachbarländer einführte.

Ein Thema war dabei auch der Stand der Verhandlungen des Obersten Gerichtshof, inwieweit die Kinder- und Menschenrechte der Kumaris – vorpubertären Mädchen, die göttlich verehrt werden, wobei die bedeutendsten nicht zur Schule gehen, sondern immer in einem großen Tempelraum leben – verletzt werden. Schirrmacher hatte zuvor die Verehrung des Mädchens gemeinsam mit Raju Thapa beobachtet. Diese Frage steht im Zusammenhang mit einem internationalen Forschungsprojekt des IIRF, inwieweit Religionsfreiheit durch andere Menschenrechte beschränkt wird.

Weitere Quellen:

 

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